WEEASY Enterprise Test- und Evaluierungslizenz
- JEAF Development Team
§1 Nutzungsrecht
Absatz 1: Der Anwender erhält das nicht übertragbare, eingeschränkte und nicht ausschließliche Nutzungsrecht für WEEASY und die im Auslieferungspaket enthaltenen Bestandteile. Ein Recht zur Weiterveräußerung der Software bzw. der Quelltexte wird durch das Nutzungsrecht nicht begründet und nicht auf den Anwender übertragen.
Absatz 2: Werden vom Anwender externe Berater für Softwareprojekte mit WEEASY beteiligt oder hinzugezogen, verpflichtet sich der Anwender dazu, eine auftragsfremde Verwendung unter Hinweis auf die bei anaptecs liegenden Urheberrechte zu verhindern, und anaptecs hierüber auf Verlangen hin den Nachweis zu führen.
Absatz 3: Sämtliche Urheberrechte am Vertragsgegenstand werden durch die Übertragung des Nutzungsrechts nicht berührt und verbleiben ausschließlich bei anaptecs.
Absatz 4: Bei Veröffentlichungen vom Anwender zu Entwicklungstechniken, die dem Umfeld von WEEASY zuzurechnen sind und bei denen überwiegend von anaptecs implementierte Programmteile betroffen sind, hat der Anwender auf die Urheberrechte von anaptecs hinzuweisen.
Absatz 5: In zukünftigen Versionen von WEEASY kann sich die Notwendigkeit ergeben, Schnittstellen zu erweitern oder zu verändern, um dem technologischen Fortschritt zu genügen. anaptecs kann diese Änderungen, ohne Vorankündigung für zukünftige Versionen, durchführen.
Absatz 6: Eine Weitergabe von WEEASY und eine nicht unmittelbar beim Anwender liegende Nutzung von WEEASY, sind nur in den Grenzen des § 1 dieses Vertrages zulässig. Im Falle einer zulässigen Weitergabe verpflichtet sich der Anwender dazu, den Dritten auf den Umfang und die Beschränkungen des Nutzungsrechtes ausdrücklich hinzuweisen, und auf Verlangen hin anaptecs hierfür den schriftlichen Nachweis zu führen.
Absatz 7: WEEASY darf vom Anwender ausschließlich für Test- bzw. Evaluierungszwecke genutzt werden. Für den kommerziellen Einsatz von WEEASY muss von anaptecs eine entsprechende Lizenz erworben werden.
§2 Haftungsbeschränkungen
Absatz 1: anaptecs haftet nicht für den mangelnden wirtschaftlichen Erfolg der beim Anwender eingesetzten Lizenzprogramme, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
Absatz 2: Die Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr der Lizenzprogramme bzw. der darin enthaltenen Technologie durch den Anwender in ein anderes als das vereinbarte Nutzungsgebiet ist unzulässig.
§3 Schlussbestimmungen
Absatz 1: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Absatz 2: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem übrigen Inhalt des Vertrages am nächsten kommt und dem sich hieraus ergebenden Willen der Vertragsparteien entspricht.
Absatz 3: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten werden durch den Firmensitz der anaptecs GmbH bestimmt.
Absatz 4: Maßgebend für alle eventuellen Streitigkeiten, die den Gegenstand des vorliegenden Vertrages betreffen, ist deutsches Recht.
Absatz 5: Sollte der Anwender gegen die Beschränkungen des Nutzungsrechts zuwiderhandeln und / oder die Urheberrechte von anaptecs in sonstiger Weise vertragswidrig beeinträchtigen, ist anaptecs in gesetzlichem Umfange zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
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